Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. MAFA-Sebald Produktions-GmbH und dem Besteller, der bei seiner Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Allgemeine Geschäftsbeziehungen von Vertragspartnern erkennen wir nicht an, selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote und Auftrag

Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bestellung durch den Kunden hat schriftlich zu erfolgen. Ein Vertragsabschluss kommt aber erst dann zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert haben.

3. Prospektangaben

Abbildungen und in Prospekten gemachte Angaben sind branchenübliche Näherungswerte und nur dann verbindlich, wenn sie in unseren schriftlichen Angeboten ausdrücklich erwähnt und bestätigt werden.

4. Kosten der Lieferung / Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

5. Vertraulichkeit

Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen u.a. Zeichnungen, Muster, Modelle, Daten) und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse; sie gilt nicht für allgemein bekannte Unterlagen oder Kenntnisse.
Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.

6. Lieferzeit und Liefermenge

Verzögert sich die vereinbarte Lieferzeit aus Gründen, die der Besteller/ Auftraggeber zu vertreten hat, werden wir insoweit von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Liefertermine frei. Schafft der Auftraggeber auf Verlangen von uns nicht unverzüglich Abhilfe, so können wir Schadensersatz verlangen bzw. dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten werden. Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht uns Anspruch auf Ersatz aller uns bisher entstandenen Aufwendungen zu.
Eine Mehr- oder Minderlieferung durch die Firma MAFA-Sebald Produktions-GmbH oder durch einen unserer Lieferanten ist bei Mengenartikeln bis zu 10% der Bestellmenge zulässig.

7. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise werden in Euro berechnet. Es gelten grundsätzlich die in unserer Auftragsbestätigung schriftlich festgelegten Preise und Bedingungen. Sofern sich allerdings seit dem Vertragsschluss und bis unserer Lieferung bzw. bis zu  unserer Leistung die Preise unserer Vorlieferanten, unsere Kosten (z.B. Frachten und Löhne) oder unsere Abgaben erhöhen oder Abgaben neu eingeführt werden, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzugleichen, es sei denn, dass der Preis ausdrücklich als Festpreis festgelegt ist. Der Netto-Mindestrechnungswert beträgt 70,00 €

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist 58339 Breckerfeld. Gerichtsstand ist 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.

9. Zahlung

Unsere Rechnungen können innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skontoabzug gezahlt werden, ansonsten müssen sie spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug bezahlt werden. Ausschlaggebend für das Einhalten des Zahlungsziels ist die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto der Firma MAFA-Sebald Produktions-GmbH. Das Zurückhalten der Zahlung aufgrund irgendwelcher Gegenansprüche des Auftraggebers gegen den Lieferanten ist ausgeschlossen. Zahlungsverzug tritt automatisch nach Ablauf des oben genannten Zahlungstermins ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bei Nachweis bleibt vorbehalten.

10. Eigentumsvorbehalt

Unsere  Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die sich hieraus ergebenden Kosten trägt – wie auch für die Versicherung der gelieferten Gegenstände oder Leistungen – der Auftraggeber. Dieser darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferer unverzüglich davon zu benachrichtigen.

11. Rügefrist / Mängelrüge

Der Auftragnehmer hat die ihm gelieferte Ware unverzüglich auf Fehler zu überprüfen. Etwaige Mängel der Ware hat er der Firma MAFA-Sebald Produktions-GmbH gegenüber spätestens 10 Tage nach Eingang der Ware bei ihm anzuzeigen, und zwar in schriftlicher Form. Mängelrügen, die später erfolgen, erkennt die Firma MAFA-Sebald Produktions-GmbH nicht an mit der Folge, dass die Haftung der Firma MAFA-Sebald Produktions-GmbH für verspätet angezeigte Mängel ausgeschlossen ist. Bei versteckten Mängeln ist eine Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen nach dem Tag zu erheben, an dem der Mangel vom Besteller festgestellt wurde. Für später erhobene Rügen haften wir nicht. Darüber hinaus schließen wir eine Haftung für Mängel aus, die später als 12 Monate nach Gefahrübergang der Ware vom Besteller gerügt werden, siehe hierzu auch Ziffer 12 c.

12. Gewährleistung / Haftung / Verjährung

a. Die Firma MAFA-Sebald Produktions-GmbH haftet nicht für Fehler, die auf die vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben zurückzuführen sind. Unsere Haftung, die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haften wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden durch den Vertragsgegenstand an anderen Rechtsgütern des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

b. In dem Fall, dass wir die Mangelhaftigkeit der Ware zu vertreten haben, steht dem Besteller zunächst das Recht auf Nacherfüllung, nicht aber auf Rücktritt zu. Wir können nach unserer Wahl die Ware nachbessern oder Ersatzware liefern, und zwar in einer der ursprünglichen Lieferfrist entsprechenden Frist. Nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Besteller von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Dies gilt jedoch nur, wenn der Besteller uns zuvor schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung aufgefordert hat und wir dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind oder aber die Nachbesserung erfolglos war. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzrechte, sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat uns sofort nach Mängelanzeige die Prüfung der Ware zu ermöglichen. Auf Verlangen muss er uns die Ware zurücksenden. Die damit einhergehenden Transportkosten tragen wir dann, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Ermöglicht uns der Auftraggeber die Prüfung nicht und/oder verweigert er die Rücksendung der Ware an uns, verwirkt er seine Rechte auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung und kann auch anderweitige Ersatzrechte gegen uns nicht geltend machen.

c. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der 12-monatigen Gewährleistungsfrist, die mit Gefahrübergang der Ware auf den Besteller beginnt, verjähren die Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln der gelieferten Ware.

13. Verschleiß

Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches gilt bei unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit oder Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder besonderer äusserer Einflüsse entstehen, die im Vertrag nicht vorausgesetzt waren. Im Falle eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montage beruht, sind wir nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn die Montage oder der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen und des Vertrages im übrigen nicht berührt.

15. Produktinformation

Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall, dass dem gelieferten Produkt eine Produktinformation beiliegt, diese bei Weiterleitung der Ware an einen Drittkunden mitzuliefern und dem Drittkunden zur Kenntnis zu bringen. Sollte dies nicht befolgt werden, ist eine Gewährleistung der Firma MAFA-Sebald Produktions-GmbH für Mangelhaftigkeit der Ware aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung des  Produkts ausgeschlossen.

16. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, die auf den Betrieb der Firma MAFA-Sebald Produktions-GmbH einwirken, geben ihr das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzrechte des Auftraggebers bestehen in diesem Fall nicht.

17. Änderungen der Geschäftsbeziehungen

Änderungen der vereinbarten Geschäftsbeziehungen sind nur auf schriftlichem Wege zu vereinbaren und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch uns.

18. Gerichtsstand

Die Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19. Sonderregeln bei Serienlieferungen, Langfrist- und Abrufverträgen

Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Serienlieferungen, Langfrist- und Abrufverträgen weitere, im Einzelnen zu vereinbarende Regelungen.

20. Sonderregeln für Entwicklungsvereinbarungen

Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weitere, im Einzelnen zu vereinbarende Regelungen, wenn wir mit der Entwicklung eines Produkts beauftragt werden.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern erkennen wir nicht an, selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1. Vertragsschluss

Unsere Bestellungen erfolgen schriftlich und sind auch nur dann verbindlich. Mündliche Vereinbarungen haben keine Wirksamkeit, es sei denn, sie sind schriftlich von uns bestätigt worden. Wenn uns nicht Innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Bestellung die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten zugeht, sind wir berechtigt, unsere Bestellung zu widerrufen. Der Lieferant kann in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen uns geltend machen.
Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung stellen ein neues Angebot dar. Ein Vertragsschluss liegt erst dann vor, wenn wir das neue Angebot schriftlich bestätigen sollten.

2. Lieferzeit

Der Lieferant hat die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit einzuhalten. Bei drohendem Liefer- und Leistungsverzug sind wir unverzüglich schriftlich und unter Angabe der Gründe sowie über die Dauer des Verzuges zu benachrichtigen. Hält der Lieferant den Liefertermin nicht ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Einer Nachfristsetzung gegenüber dem Lieferanten –mit oder ohne die Drohung, vom Vertrag im Falle des fruchtlosen Verstreichens der Frist zurückzutreten- bedarf es nicht.

3. Versand

Die Ware ist handelsüblich, zweckmäßig und einwandfrei zu verpacken. Der Lieferung sind Warenbegleitpapiere mit Angabe der kompletten Auftragsdaten mitzugeben.
Kosten, die aus einer Nichtbeachtung unserer Versandvorschriften entstehen, hat der Lieferant zu tragen. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgen Lieferungen frei Haus des Warenempfängers und auf Gefahr des Lieferanten.

4. Zahlung

Unsere Zahlung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Eingang der Lieferung/ Leistung und Rechnung mit einem Skontoabzug in Höhe des branchenüblichen Prozentbetrages, ansonsten innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.

5. Gewährleistung

Die Ware wird von uns innerhalb von 14 Tagen ab Eingang bei uns auf offene Mängel untersucht. Innerhalb dieser 14 Tage gilt eine etwaige Mängelrüge gegenüber dem Lieferanten als rechtzeitig erfolgt. Wird die Ware auf unseren Wunsch direkt an unseren Kunden geliefert, verlängert sich die Rügefrist für offene Mängel; sie beträgt dann 14 Tage ab Eingang der Ware bei dem Kunden und kann durch den Kunden direkt oder durch uns dem Lieferanten gegenüber erfolgen.

6. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, die auf den Betrieb der Firma MAFA-Sebald Produktions-GmbH erheblich einwirken und die rechtzeitige Annahme der Ware komplett oder teilweise verhindern, befreien uns für die Dauer und im Umfang der Störung der Annahme von jeglichen Ersatzansprüchen des Lieferanten.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist 58339 Breckerfeld.
Gerichtsstand ist 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Stand: 08/2017

Sie können unsere AGB auch unter dem folgenden Link als PDF herunterladen: Unsere AGB als PDF
Bitte beachten Sie, dass zukünftige AGB alle älteren AGB ersetzen.

Informationen zur Online Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter zentrale@druckluftduesen.com.

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